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Ihr Leitfaden zum Forschungszulagegesetz: Häufige Fragen beantwortet

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) stellt eine wichtige Säule der Forschungs- und Entwicklungsfinanzierung in Deutschland dar. Seit seiner Einführung zielt es darauf ab, Unternehmen aller Größen und Branchen zu incentivieren, in innovative Projekte zu investieren. In diesem Blog werden einige der häufigsten Fragen zum Forschungszulagengesetz beantwortet, um Ihnen einen besseren Überblick und eine leichtere Navigation durch die Förderung zu ermöglichen.

1. Was ist das Forschungszulagengesetz?

Das Forschungszulagengesetz ist eine steuerliche Maßnahme, die es Unternehmen ermöglicht, einen Teil ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) über eine Steuergutschrift zurückzuerhalten. Das Ziel ist, Forschung und Innovation in der deutschen Wirtschaft zu fördern und so die Wettbewerbsfähigkeit und Technologieführerschaft zu stärken.

2. Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von seiner Größe oder Branche, kann die Forschungszulage beantragen. Das Gesetz macht keine Unterscheidung zwischen kleinen, mittleren oder großen Unternehmen und ist somit ein Instrument, das breit zugänglich ist.

3. Welche Art von Projekten qualifiziert sich für die Forschungszulage?

Um für die Forschungszulage qualifiziert zu sein, muss das Projekt klar in den Bereich der Forschung und Entwicklung fallen. Dies umfasst Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Projekte müssen technische Unsicherheiten aufweisen und nach neuen Erkenntnissen streben.

4. Wie hoch ist die Förderung durch das Forschungszulagengesetz?

Die Forschungszulage beträgt 25% bzw. für KMU 35 % der förderfähigen Aufwendungen. Zu diesen Aufwendungen zählen Personal- und Materialkosten, Abschreibungen auf Instrumente und Ausrüstung sowie Kosten für Forschungsaufträge an Dritte. Der Höchstbetrag der Zulage ist jedoch auf 2,5 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr beschränkt.

5. Wie wird die Forschungszulage beantragt?

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten. Zuerst muss eine Bescheinigung über die Forschungstätigkeit von der dafür zuständigen Bescheinigungsstelle eingeholt werden. Nach Erhalt der positiven Bescheinigung kann die Zulage mit oder außerhalb der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

6. Welche Dokumentation ist erforderlich?

Die Dokumentation muss detaillierte Informationen über das Forschungsprojekt enthalten, einschließlich einer Beschreibung der wissenschaftlichen oder technischen Herausforderungen, der Projektziele, der Methodik und des Personaleinsatzes. Es ist wichtig, alle Ausgaben genau zu dokumentieren und nachzuweisen.

Fazit

Das Forschungszulagengesetz bietet eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen in Deutschland, in Forschung und Entwicklung zu investieren und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die richtige Vorbereitung und Dokumentation sind entscheidend, um von diesem Förderprogramm erfolgreich zu profitieren. Unternehmen sollten erwägen, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Prozess zu navigieren. Cubintec GmbH bietet Ihnen die professionelle Unterstützung, die Sie zum Erfolg führt.