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Forschungszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter

Forschungszulage 2025: Bewegliche Wirtschaftsgüter erstmals förderfähig – Neue Chancen für innovative Unternehmen

Cubintec GmbH informiert: Wichtige Änderungen im BSFZ-Portal bringen neue Spielräume für Investitionen

Die Forschungszulage ist eines der wichtigsten Instrumente zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland. Zum Jahresbeginn 2025 wurden zwei zentrale Änderungen im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wirksam – und sie haben es in sich: Erstmals können auch bewegliche Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Außerdem wird der projektbezogene Arbeitsplan nun in einem einheitlichen, digitalen Format abgefragt.

Als technologieorientiertes Unternehmen sehen wir bei Cubintec in diesen Neuerungen einen entscheidenden Schritt nach vorne – insbesondere für forschungsstarke KMU und Start-ups.

Neuerung Nr. 1: Bewegliche Wirtschaftsgüter ab sofort förderfähig

Dank der Erweiterung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes können ab sofort auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Rahmen der Forschungszulage berücksichtigt werden – vorausgesetzt, diese wurden ab dem 28.03.2024 angeschafft oder hergestellt.

Was bedeutet das konkret?

Unternehmen können nun auch hohe Investitionen in Maschinen, Versuchsanlagen oder spezielle Entwicklungsinfrastruktur als förderfähige Aufwendungen im BSFZ-Portal angeben. Damit wird die Forschungszulage für viele Unternehmen deutlich attraktiver – vor allem in kapitalintensiven Entwicklungsphasen.

Katrin Kirchner, Geschäftsführerin der Cubintec GmbH:

„Dass bewegliche Wirtschaftsgüter jetzt Teil der Forschungszulage sind, ist ein längst überfälliger Schritt. In der Praxis sind es genau diese Investitionen – etwa in Versuchseinrichtungen, Testequipment oder Prototypenarbeitsplätze – die innovative Unternehmen stemmen müssen, bevor überhaupt ein Produkt entsteht. Mit der Gesetzesänderung wird die Realität der F&E besser abgebildet.“

Neuerung Nr. 2: Vereinheitlichter Arbeitsplan – Struktur schafft Klarheit

Neben der inhaltlichen Erweiterung hat die BSFZ auch die Art der Antragstellung angepasst. Der bisher als Upload einzureichende projektbezogene Arbeitsplan wurde durch ein strukturiertes Online-Formular ersetzt. Ab sofort geben Unternehmen direkt im Portal ihre Arbeitspakete ein – pro Projektjahr sind maximal 10 Arbeitspakete vorgesehen.

Die neue Struktur zwingt zur klareren Formulierung von Zielen, Aufgaben und Herausforderungen innerhalb des Projekts. Für Antragsteller bedeutet das mehr Aufwand in der Planung, aber auch mehr Nachvollziehbarkeit und bessere Prüfbarkeit für die Bescheinigungsstelle.

Kirchner weiter:

„Die neue Struktur des Arbeitsplans bringt mehr Transparenz in den Prozess. Es wird allerdings wichtiger denn je, die Innovationshöhe und den Forschungscharakter der Arbeitspakete nachvollziehbar darzustellen. Wir raten Unternehmen dringend, frühzeitig mit der Ausarbeitung zu beginnen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.“

Empfehlungen aus der Praxis: So sollten Unternehmen jetzt vorgehen

  1. Investitionszeitpunkt prüfen: Nur bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 28. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden, können über die Forschungszulage gefördert werden. Entscheidend ist also das konkrete Anschaffungs- oder Herstellungsdatum – unabhängig vom Projektstart.
  2. Investitionsliste aktualisieren: Welche Maschinen, Geräte oder Tools sind Teil des F&E-Vorhabens? Eine systematische Dokumentation dieser Wirtschaftsgüter ist entscheidend für die Geltendmachung.
  3. Arbeitspakete sauber strukturieren: Der neue Arbeitsplan sollte frühzeitig erstellt und auf Konsistenz mit dem Gesamtvorhaben geprüft werden.
  4. Beratung in Anspruch nehmen: Gerade bei der erstmaligen Antragstellung kann externe Unterstützung helfen, Fehler zu vermeiden und Förderpotenziale optimal zu nutzen.

Fazit: Forschungszulage wird praxisnäher – Cubintec begrüßt die Entwicklung

Mit den jüngsten Änderungen wird die Forschungszulage endlich realitätsnäher – besonders für Unternehmen, die neben Know-how auch in Infrastruktur investieren müssen, um Innovationen voranzutreiben. Für uns bei Cubintec ist das ein klares Signal: Der Staat erkennt die wirtschaftliche Bedeutung von Forschung und Entwicklung nicht nur an, sondern unterstützt sie nun noch zielgerichteter.

Unternehmen, die die neuen Möglichkeiten proaktiv nutzen, können nicht nur ihre Steuerlast senken, sondern auch langfristig Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit steigern.


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