Die neue De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Für viele Unternehmen – insbesondere für kleine und mittlere Betriebe – ergeben sich dadurch spürbare Erleichterungen und neue Förderchancen. Die Cubintec GmbH zeigt, worauf es jetzt ankommt.
Was sind De-minimis-Beihilfen?
De-minimis-Beihilfen sind öffentliche Fördermittel, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Höhe als nicht wettbewerbsverzerrend gelten. Sie unterliegen daher nicht der Genehmigungspflicht durch die EU-Kommission und können rasch und unkompliziert gewährt werden – etwa als Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Garantien oder steuerliche Erleichterungen.
Diese Förderungen können sowohl von Bundes- als auch von Landesbehörden oder Kommunen gewährt werden – in Österreich zum Beispiel durch AWS, FFG, KPC oder AMS. Für Unternehmen bedeutet das: ein direkter Zugang zu Fördermitteln, ohne langwierige Prüfverfahren auf EU-Ebene.
Wichtig: Für die Prüfung der Höchstbeträge werden alle verbundenen Unternehmen als „ein einziges Unternehmen“ behandelt. Diese sogenannte Unternehmensverbundregelung verhindert eine Mehrfachförderung durch Umgehungstatbestände.
Erhöhung der Fördergrenzen ab 2024
Ein zentrales Element der Reform ist die Anhebung des zulässigen Gesamtbetrags pro Unternehmen oder Unternehmensverbund im Zeitraum von drei Steuerjahren:
- von 200.000 EUR auf 300.000 EUR für allgemeine Beihilfen
- von 500.000 EUR auf 750.000 EUR für Beihilfen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) – etwa im Gesundheitswesen, öffentlichen Verkehr oder der Energieversorgung
Damit reagiert die EU auf inflationsbedingte Kostensteigerungen und gestiegene Förderbedarfe, beispielsweise im Zuge der Digitalisierung, Transformation von Geschäftsmodellen oder bei Investitionen in Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Neues Transparenzregister ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle De-minimis-Beihilfen in einem zentralen, öffentlich zugänglichen Register erfasst werden – entweder auf nationaler oder auf EU-Ebene. Für Unternehmen bedeutet das:
- weniger Bürokratie bei neuen Förderanträgen
- bessere Nachvollziehbarkeit bereits gewährter Beihilfen
- höhere Transparenz und Rechtssicherheit
Das Register schafft Klarheit, insbesondere bei häufiger oder paralleler Nutzung von Förderprogrammen durch Unternehmen mit mehreren Standorten oder Beteiligungsgesellschaften. Auch Förderstellen profitieren: Die Einhaltung von Höchstbeträgen wird effizienter und revisionssicher überprüfbar.
Mehr Flexibilität durch Safe-Harbour-Regelungen
Künftig profitieren auch Finanzintermediäre: Fördervorteile aus Darlehen und Garantien müssen nicht mehr vollständig an die Endempfänger weitergegeben werden. Dadurch werden geförderte Finanzierungen insgesamt praktikabler, und Unternehmen erhalten leichter Zugang zu passenden Förderinstrumenten – etwa durch Banken, Bürgschaftsbanken oder regionale Förderinstitute.
Gerade in Wachstumsphasen, bei Innovationstätigkeit oder im Rahmen von ESG-orientierten Investitionen kann diese Flexibilität ausschlaggebend für die Finanzierung sein.
Neue Praxis: ZIM-Durchführbarkeitsstudien als De-minimis-Beihilfe
Ein aktuelles Beispiel für die praktische Umsetzung der neuen Verordnung ist das Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Seit dem 1. Januar 2025 werden ZIM-Durchführbarkeitsstudien als De-minimis-Beihilfe gewährt. Diese Studien dienen der Vorbereitung technologieoffener Innovationsvorhaben und helfen kleinen und mittleren Unternehmen, die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit geplanter Projekte vorab zu analysieren.
Für Unternehmen bedeutet dies: Sie können bereits vor einem eigentlichen ZIM-Hauptprojekt eine niedrigschwellige Förderung erhalten – ohne langwierige beihilferechtliche Prüfung. Gleichzeitig gilt dabei die neue Höchstgrenze von 300.000 EUR über drei Steuerjahre. Die Möglichkeit, solche vorbereitenden Maßnahmen schnell und unkompliziert über De-minimis-Förderung zu finanzieren, erhöht die Agilität in der Innovationsplanung und stärkt den Projektstart.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die neuen Regelungen bringen nicht nur Vorteile, sondern auch Handlungsbedarf. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, ab 2026 alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen korrekt zu erfassen und melden zu können. Das erfordert klare interne Prozesse, ein professionelles Fördermittel-Controlling sowie eventuell technische Anpassungen in den eigenen Systemen.
Auch im Falle von Fusionen, Abspaltungen oder Unternehmensverkäufen sind bestehende Beihilfen künftig vollständig zu berücksichtigen. Wer hier rechtzeitig Strukturen schafft, kann spätere Friktionen und Rückforderungsrisiken vermeiden – und seine Förderfähigkeit langfristig sichern.
Cubintec empfiehlt insbesondere kleinen Unternehmen und Start-ups, bereits jetzt einen Überblick über die erhaltenen Fördermittel der letzten drei Jahre zu erstellen und die internen Zuständigkeiten zu klären.
Strategischer Einsatz von De-minimis-Beihilfen
Mit der Anhebung der Freigrenzen gewinnen De-minimis-Beihilfen zunehmend an strategischer Bedeutung – gerade im Zusammenspiel mit anderen Förderprogrammen. Unternehmen können die „kleine Förderung“ gezielt dort einsetzen, wo andere Fördertöpfe nicht greifen oder wo eine schnelle, unbürokratische Lösung benötigt wird.
Beispiel: Ein Unternehmen entwickelt eine digitale Anwendung und benötigt kurzfristig ein externes Entwicklungsteam. Eine Kombination aus Zuschüssen für Forschung und Entwicklung und einer De-minimis-Beihilfe für temporäres Personal kann hier eine effektive Lösung sein – ohne aufwendige EU-Anträge.
Auch bei der Einführung digitaler Prozesse, der Umstellung auf klimafreundliche Technologien oder dem Aufbau von Personalstrukturen können De-minimis-Förderungen wichtige Lücken füllen.
Fazit: Mehr Klarheit, höhere Grenzen, einfachere Prozesse
Die überarbeitete De-minimis-Verordnung ist ein klares Signal für eine unternehmensfreundlichere Förderpolitik. Sie bringt:
- ✅ Mehr finanziellen Spielraum
- ✅ Weniger administrativen Aufwand
- ✅ Stärkere Transparenz durch das neue Register
- ✅ Bessere Planungssicherheit für Unternehmensgruppen
- ✅ Neue strategische Einsatzmöglichkeiten in der Förderpraxis
🚀 Nutzen Sie Ihre neuen Förderchancen – mit Cubintec an Ihrer Seite!
Sie möchten wissen, welche De-minimis-Förderungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen? Oder wie Sie Ihre Prozesse auf die neuen Anforderungen ab 2026 vorbereiten?
Wir beraten Sie gerne zu Förderstrategien, Compliance und Digitalisierung rund um öffentliche Zuschüsse.
👉 Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
👉 Mehr über unsere Leistungen erfahren
Besuchen Sie unsere Website Cubintec GmbH für weitere Informationen oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Unser Expertenteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Ihre Innovationskraft zu monetarisieren.
Kontakt:
- Telefon: +49 174 1747643
- E-Mail: info@cubintec.de